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Die auditive Rehabilitation unilateral (einseitig) hörgestörter Kinder wurde lange Zeit
ignoriert, die Verordnung eines Hörgerätes aufgrund eines hörgesunden Ohres
therapeutisch für nicht notwendig erachtet, da keine audiogen bedingte Beeinträchtigung
der Sprachentwicklung zu erwarten sei. In der Universitätsmedizin
Göttingen werden
auch Kinder mit unilateraler sensorineuraler Schwerhörigkeit - zumindest
probatorisch - hörgerätversorgt, damit Richtungshören und Nutzschalldiskrimination
ungestört möglich sind, insbesondere aber, um die oral-auditive Entwicklung
sowie die Entwicklung der auditiven Verarbeitung und Perzeption des jungen,
monaural schwerhörigen Kindes nicht zu gefährden. Die Möglichkeit mittelohrbedingter
Hörminderungen des "letzten gesunden Ohres" stellt ein nicht zu unterschätzendes
Risiko sowohl für das Sprachverstehen als auch für die Sprachentwicklung
insgesamt dar.
Originalarbeiten / Journal Articles
Vorträge / Lectures
![]() 21.11.2023
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